Sie sind hier: Startseite Burgen im Breisgau Heitersheim
Artikelaktionen

Heitersheim

 

Beschreibung
Heitersheim liegt am nordwestlichen Rand des fruchtbaren lössbedeckten Markgräfler Hügellandes auf einer Höhe von etwa 250 m ü. NN. Die Siedlung erstreckt sich in westöstlicher Richtung entlang dem von Sulzburg kommenden und zum Rhein hin fließenden Sulzbach. Der heutige Ort ist aus zwei Siedlungskernen, dem östlichen Oberdorf und dem westlichen Niederdorf, zusammengewachsen und 1810 zur Stadt erhoben worden (Abb. 163). Das Niederdorf beziehungsweise die Unterstadt wird in Nord-Süd-Richtung durch die von Müllheim nach Bad Krozingen verlaufende Bundesstraße 3, welche der mutmaßlichen Spur der rechtsrheinischen Römerstraße folgt (Nuber, 2005b, S. 414), gequert. Am östlichen
  Ende des Oberdorfes beziehungsweise der Oberstadt, im Winkel zwischen der Straße nach Ballrechten und der Straße in Richtung Gallenweiler beziehungsweise Wettelbrunn/ Staufen, erhebt sich das ehemalige Malteserschloss, eine mehrgliedrige Niederungsburg. Sie erhielt ihre heutige bauliche Ausgestaltung in der Zeit vom 16. bis 18. Jahrhundert (Abb. 164).
  Der hiermit markierte herrschaftliche Mittelpunkt des Ortes steht in einer über das Mittelalter bis in die römische Antike zurückreichenden Tradition. Denn auf einem weitläufigen Areal von 5,5 ha, sowohl im Bereich des Schlosses als auch östlich davon, befand sich ab den dreißiger Jahren des 1. Jahrhunderts n. Chr bis etwa 260 n. Chr. ein römisches Landgut, das in mehreren Phasen ausge-
abb. 163 grundkarte
163 TK25 Blatt 8111/8112 (Ausschnitt). Eingezeichnet ist der Grundkartenausschnitt mit dem ehemaligen Malteserschloss, der in Abb. 164 wiedergegeben wird.
    Seite 266
 
abb. 164 malteserschloss
164 DGK Blatt 8211.7 mit dem Malteserschloss und dem Flurnamen »Schloßgarten« (Ausschnitt).

 

  Für die Zeit um 625/650 ist eine Bestattung an zentraler Stelle der Halle im Repräsentationstrakt nachgewiesen (Kortüm/Nuber, 1991, S. 159). Aus dem 6./7. Jahrhundert stammt eine Reihe von Hügelgräbern mit Plattenboden aus römischen Hypokaustziegeln (Fingerlin, S. 22; Hoeper, Siedlungsgeschichte, S. 237-240; Clemens, S. 224). Die Grabhügel befanden sich am Eschbacher Pfad in der Nähe der mutmaßlichen römischen Straße im Bereich der heutigen Bundesstraße 3. Für die Mitte des 8. Jahrhunderts gibt der Fund einer in Straßburg geprägten Silbermünze König Pippins (751-768) aus dem Bereich der villa urbana einen interessanten Hinweis auf die Weiternutzung der römischen Bauten (Nuber/Seitz, S. 147).
Die Kontinuität des durch die villa urbana markierten herrschaftlichen Platzes spiegelt sich in der mutmaßlichen Lage des im 13. Jahrhundert als Murbacher Lehen ausgewiesenen Fronhofs (curtis) im Bereich der pars rustica (siehe unten). Dieser ist vermutlich in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts im Zusammenhang mit der Einrichtung des 1335 erstmals bezeugten Hauses der Johanniter in Heitersheim (Ehrler, S. 25; Schneider, S. 8; Rödel, 2003, S. 264), zu einer zweigliedrigen, von Wassergräben geschützten Niederungsburg umgestaltet worden. Hierauf basiert die Grundstruktur des frühneuzeitlichen Malteserschlosses. In einer Heitersheim betreffenden Schuldverschreibung der Freiburger Johanniter von 1357 ist von unserrer bürg und dem vorhof ze heytershein die Rede (Krieger Bd. 1, Sp. 917; GLA 20/797). Weitere die Freiburger Johanniterkommende betreffende Urkunden von 1362 und 1385 erwähnen Burg und Dorf Heitersheim (Krieger Bd. 1, Sp. 916; GLA 20/801 und 66/2617). Kurze Erwähnung findet die Burg zu Heitersheim dann im Visitationsbericht für die deutschen Kommenden des Johanniterordens aus dem Jahre 1495: Item domus in Heytershem est Castrum pulcherrimum et forte datum [für circumdatum] muro forti et fossata. Habet bonas domus et edificia intra mura. Est situatum in campestris in Brysgaudia (Rödel, 1972, S. 322 ff.; Kageneck/Schwineköper, S. 123). Hier wird die überaus schöne und feste Burg beschrieben, in der sich das Heitersheimer Haus der Johanniter befun-
baut wurde und um 180 n. Chr. seine größte Ausdehnung erreichte. Nachdem bereits seit langem in den »Schlossäckern« beziehungsweise im Gewann »Mittlere Betten« Keramikfunde und Mauerreste Spuren römischer Besiedlung angezeigt hatten (Werth, S. 10), brachten Luftaufnahmen des Landesdenk-malamts im Jahre 1989 genaueren Aufschluss über Strukturen einer römischen Villenanla-ge. In zahlreichen Grabungskampagnen der Abteilung Provinzialrömischen Archäologie an der Universität Freiburg i. Br. sind Reste einer villa urbana beträchtlichen Zuschnitts freigelegt worden (Abb. 165). Der Wohn-und Repräsentationsbereich (pars urbana) bestand danach aus drei Haupttrakten (A), die U-förmig um einen zentralen Innenhof mit Zierwasserbecken angelegt waren; ihm war nach Norden ein großes, als Speicher gedeutetes Gebäude vorgelagert (C), während sich südlich ein Badehaus (B) und da-von abgesetzt am Rand der gesamten Anlage das Haus des Verwalters anschlossen (D, E). Nach Westen in Richtung Malteserschloss und dessen Areal größtenteils mit umfassend, lag der Ökonomiebereich des Landguts, die pars rustica, mit verschiedenen, als Wohnungen von Bediensteten gedeuteten Gebäuden (F-H) (Nuber, 1997; Ders., 2005a).
Auch nach dem durch Brand markierten Ende der römischen Nutzungsphase um 260 dürfte die villa weiter genutzt worden sein.
 
    Seite 267
 
abb.165 heitersheim
165 Heitersheim. Römische villa urbana (aus: Nuber, 1997, Abb. 1).
    Seite 268
 
abb. 166 166 heitersheim. luftbild des malteserschlosses von südwesten (denkmalpflege luftbildarchiv).
166 Heitersheim. Luftbild des Malteserschlosses von Südwesten (Denkmalpflege Luftbildarchiv).
 
den hat. Sie sei mit einer starken Mauer und einem Graben umgeben und habe innerhalb ihrer Mauern Häuser und Gebäude in gutem Zustand.
  Die heute noch in Teilen erhaltene Anlage des Malteserschlosses (Abb. 166, 167) geht auf das frühe 16. Jahrhundert zurück, als Heitersheim 1505 Sitz des Großpriorats geworden war (Kunstdenkmäler Bd. 6, S. 424-424; Vetter; Rödel, 2003, 264). Erste Bau-herren waren die Großprioren Johann von Hattstein (1512-1546), Georg Schilling von Canstatt (1546-1554) und dessen Neffe Georg von Hohenheim (1554-1567). Der Torturm im Westflügel der Hauptburg (Abb. 168), dem ehemaligen Ritterhaus (1595), trägt im äußeren Torbogen die Inschrift >1545<; sie befindet sich auch am Türsturz einer Pforte auf der Hofseite des Ritterhauses. Hier wie dort sind seitlich das Johanniterwappen und das Hattstein'sche Wappen angebracht. Unter Johann von Hattstein wurde der westlich anschließende Vorhof zur Vorburg befestigt (Müller, A., 1999, S. XX). Der Merian-Stich von 1663 (Abb. 170) gibt einen allerdings idealisierten Eindruck von der ersten frühneuzeitlichen Ausbaustufe des Malteserschlosses. Eine zweite Bauphase erfuhr die Anlage im 18. Jahrhundert unter Fürstprior
  Philipp Wilhelm Graf von Nesselrode und Reichenstein (1727-1753). Er ließ 1740 an der Südseite der Vorburg dort, wo zuvor die Burgvogtei gestanden hatte (freundlicher Hinweis von Anneliese Müller, Schliengen), das Kanzlei¬gebäude errichten und mit seinem aufwändig gestalteten Wappen versehen (Abb. 171). Die Schlossanlage, die aus der oval geformten, von einem eigenen, heute zugeschütteten Wasser¬graben umgebenen Hauptburg und aus der annähernd quadratischen Vorburg bestand, war insgesamt durch eine Umfassungsmauer und einen tiefen Wassergraben geschützt. Sie war von der Südseite der Vorburg her durch den wohl aus dem 16. Jahrhundert stammen-den Torturm zugänglich, der dann im Zuge der Errichtung des östlich angebauten Kanzleigebäudes im 18. Jahrhundert umgestaltet worden ist (Vetter, S. 39). In der Vorburg standen entlang den Außenmauern die Okonomiegebäude und Dienerwohnungen. An der Nordseite befand sich eine große Scheuer, die 1908 einem Neubau der Vinzentinerinnen wich, deren Freiburger Haus die Schlossgebäude 1892 erworben hatte (Vetter, S. 40).
  Nach Ansicht der älteren Forschung hat im Hof der Vorburg bis in die zwanziger Jah- 
    Seite 269
 
abb. 167 malteserschloss
167 Malteserschloss. Lageplan der Schlossgebäude um 1800 (aus: Müller, 2003, S. 512).
 
 re des 16. Jahrhunderts die örtliche Pfarrkirche gestanden, deren Patronat in Händen der Johanniter war (Kunstdenkmäler Bd. 6, S. 423; Müller, C. A., S. 114; so auch noch Rödel, 2003, S. 264). Doch geht aus einem urkundlichen Zeugnis zum Kirchhof aus dem Jahre 1330 hervor, dass die Kirche damals nördlich der Burg am Gallenweiler Weg gelegen hat: under dem kilchofe an dem wiler pfade (GLA 20/1152; Müller, A., 1999, S. XX). Großprior Johann von Hattstein hat dann die Kirche mitsamt Friedhof im Jahre 1527 an einen Platz auf halbem Weg zwischen Burg und Dorf verlegt, wo sie sich noch heute befindet.
  Von der Vorburg gelangte man über eine den inneren Graben überspannende Brücke und durch den großen Torturm im westlichen Flügel der Hauptburg, dem so genannten Ritterhaus, in den Innenhof. Der Zugang zum Ritterhaus erfolgte über den sechseckigen Treppenturm mit steinerner Wendeltreppe an der Südseite. Zum
  alten Baubestand der Hauptburg gehören außer dem Ritterhaus mit den Repräsentations- und Verwaltungsräumen zwei Gebäude mit Treppengiebel auf der Ostseite, die ursprünglich Gästewoh¬nungen enthielten (Kunstdenkmäler Bd. 6, S. 424). Im nördlichen Bereich der Hauptburg ist anstelle des bereits 1826 abgetragenen Gebäudetrakts zwischen 1908 und 1910 die zum Schwesternhaus gehörende Kirche St. Karl Borromäus in neobarockem Stil errichtet worden. Im Südflügel der Hauptburg befanden sich das Komturhaus mit der Schlosskapelle und die Wohnung der vor Ort ansässigen Ordenspriester (Kunstdenkmäler Bd. 6, S. 424; Vetter, S. 31 mit irrtümlicher Lokalisierung dieser Gebäude im Norden der Hauptburg). Diese Gebäude sind in den 1850er Jahren entfernt worden.

 

 
TK25 8111/8112; DGK 8111.8, 8112.7

    Seite 270
 
abb. 168 malteserschloss
168 Malteserschloss. Westfront der Hauptburg von Norden (Foto Erik Beck, 2008).
 
Geschichte
Der mit dem Personennamen Heitari und dem Suffix -heim gebildete Ortsname Pleitersheim lässt vermuten, dass die frühmittelalterliche Besiedlung des Ortes in das 6. Jahrhundert zurückgeht. Hierzu fügt sich der archäologische Befund des Gräberfeldes im westlichen Bereich der Gemarkung am Eschbacher Pfad, zu dem auch die oben erwähnten reich ausgestatteten Hügelgräber zu rechnen sind (Fingerlin, S. 23; Hoeper, Siedlungsgeschichte, S. 72 ff.). Ins Licht der Geschichte tritt der Ort mit der Erwähnung von villa und marca Heitersheim in der Uberlieferung des Klosters Lorsch ab der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts. Die stattliche Reihe von Besitztraditionen in Heitersheim an das dem heiligen Nazarius geweihte Kloster an der Bergstraße, das um 762/63 von dem im Breisgau als Graf wirkenden Rupertiner Cancor gegründet und mit der Übergabe an Karl den Großen 772 Königskloster geworden ist, beginnt im Jahre 777 und reicht bis zur Mitte des 9. Jahrhunderts (Cod. Laur. 2683-2688). Zahlreiche Personen, darunter auch ein Priester, übertrugen Besitz in
  Heitersheim an den hl. Nazarius zu ihrem Seelenheil. Das Kloster Lorsch wurde durch die hier und andernorts im Breisgau zu beobachtende Schenkungswelle neben St. Gallen zu einem der wichtigsten geistlichen Grundbesitzer am südlichen Oberrhein (Wellmer). Die Lorscher Hubenliste aus dem 9. Jahrhundert verzeichnet dann zusammen-fassend für Heitersheim acht Hufen Grundbesitz, davon eine Herrenhufe und sieben Diensthufen. Als Abgaben sind Weinlieferungen, Hühner und Schafe, Schweine, Eier und Getreide verzeichnet (Cod. Laur. 3657). Über das spätere Schicksal dieses Lorscher Besitzes in Heitersheim ist nichts bekannt.
  Heitersheim wird daraufhin erst wieder im Jahre 1064 in der Bestätigungsurkunde König Heinrichs IV. für das von dem Grafen Rudolf und seiner Gemahlin Kunigunde gegründete Nonnenkloster Ottmarsheim genannt (MGH D HIV, Nr. 126). Damit ist Besitz der frühen Habsburger in Heitersheim erkennbar, wie dies auch in den unweit gelegenen Orten Innighofen (wüst bei Bad Krozingen; → Biengen), Rinken (wüst bei →Neuenbürg) und (→) Steinenstadt der Fall ist, die gleichfalls in 
    Seite 271
 
abb. 169 malteserschloss
169 Malteserschloss. Türsturz im Südflügel (Foto Erik Beck, 2008).
  von Staufen das an sie heimgefallene Lehnsgut Walters von Heitersheim, unter anderem seine neben dem Fronhof gelegene curia in Heitersheim, an die Freiburger Johanniterkommende verkauften (Hefele FrUB Bd. 1, Nr. 308; Butz, Quellen, Nr. 266), so könnten sich hier alte oberlehns-herrliche Rechte der Zähringer spiegeln. Jedenfalls dokumentiert das Zeugnis der Zugehörigkeit Bernhards von Heitersheim zur herzoglichen Ministerialität das herrschaftliche Interesse der Zähringer an diesem Ort.
  Gleichwohl hat eine andere Adelsfamilie des mittleren Breisgaus, die zur Spitzengruppe der zähringischen Ministerialität zählenden Herren von Staufen (Bigott, S. 92 ff.), in Heitersheim die maßgebliche grundherrschaftliche Position besessen: Sie erscheinen in den 1270er Jahren als Lehnsträger der Abtei Murbach im Elsass, die über etlichen Besitz im Breisgau verfügte (Büttner), und verfügten in dieser Funktion über curtem et bona de Heitersheim Constantiensis dyocesis cum iure patronatus iurisdictionibus aliisque iuribus et pertinentiis suis (Hefele FrUB Bd. 1, Nr. 260), also über den im Bereich des Malteserschlosses zu lokalisierenden Fronhof und andere Güter sowie über das Patronat der Heitersheimer Pfarrkirche. Wann und durch wen das Kloster Murbach in den Besitz des Fronhofes und der Kirche gelangt ist, lässt sich nicht klären. Die Kirche scheint, obwohl dies für das Mittelalter nicht bezeugt ist, das Klosterpatrozinium des hl. Leodegar getragen zu haben, welches später, möglicherweise im Zusammenhang mit der Gründung des Bartholomäusmarktes 1466, durch das Patrozinium des hl. Bartholomäus ebenso wie durch das von den Johannitern nach Übernahme des Patronats eingeführten Johannes den Täufer in den Hintergrund gedrängt worden ist (Müller, W, S. 137; Scott, S. 172). Für die Weihe des Hochaltars 1738 ist neben Bartholomäus und Johannes dem Täufer auch Leodegar als Altarheiliger bezeugt (Werkmann, S. 65).
  Im Jahre 1271 begann eine umfassende, von den Herren von Staufen angestoßene Besitz- und Herrschaftsumverteilung und -neuordnung in Heitersheim zugunsten der Freiburger Johanniterkommende. In diesem Zusammenhang findet auch die Heitersheimer Burg erstmals um die Mitte des 14. Jahr-
der Urkunde für Ottmarsheim erwähnt sind. Nach den Habsburgern, die auch später noch in der Geschichte des Ortes eine Rolle spielten (siehe unten), erscheinen die Zähringer in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts in Verbindung mit Heitersheim: in der zwischen 1111 und 1150 zu datierenden Schenkungsurkunde Konrads von Zienken (nördlich Neuenburg) an das Kloster St. Peter im Schwarzwald gehört Bernhard von Heitersheim zusammen mit anderen Personen aus Müllheim und Hügelheim zu den Zeugen de domo ducis, also aus der ministerialischen Gefolgschaft des Herzogs von Zähringen (RSP, S. 146; Parlow, Zähringer, Nr. 323). Die Zähringer verfügten im Raum zwischen Offnadingen und Müllheim über zahlreiche Dienstleute und mit der Burg (→) Badenweiler über ein gewichtiges Herrschaftszentrum im mittleren Breisgau (Die Zähringer II, S. 54 ff.). Ob der ministerialische Status Bernhards an zährin-gisches Allod in Heitersheim gebunden war oder ob das Lehen Bernhards auf dessen an den Herzog übertragenem Eigenbesitz beruht hat, muss offen bleiben. Wenn Graf Egen von Freiburg 1277 seine Zustimmung dazu gab, dass Gottfried und Werner von  
    Seite 272
 
hunderts Erwähnung. Der Kommende zu Freiburg, im Jahre 1240 erstmals urkundlich genannt (Hefele FrUB Bd. 1, Nr. 69; Rödel, 1972, S. 318 ff.; Schadek, S. 446), stand bereits in den 1260er Jahren mit Gottfried von Staufen ein Mitglied dieser Familie als Komtur vor; als dessen zweiter Nachfolger ist 1271 Rudolf von Staufen belegt (Hefele FrUB Bd. 1, Nr. 215). In diesem Jahr ließ sich Ritter Gottfried d. J. von Staufen gegen Zahlung von 60 Mark Silber seinen Besitz zu Heitersheim, die curtis, den Kirchensatz und einen Teil des Zehnten, den er wie seine Vorfahren von Kloster Murbach als Lehen innegehabt habe, mit der Verpflichtung eines jährlichen Zinses von 4 Pfund Wachs zu Erbrecht umwandeln (GLA 20/1025; Hefele FrUB Bd. 1, Nr. 243 [unvollständig]). Damit scheint vorbereitet worden zu sein, was im darauf folgenden Jahr ins Werk gesetzt wurde: Abt Berthold von Murbach genehmigte, dass Gottfried d. J. von Staufen den Heitersheimer Besitz an das unter der Leitung des Komturs Rudolf von Staufen stehende Johanniterhaus in Freiburg unter den gleichen Bedingungen übertrug (Hefele FrUB Bd. 1, Nr. 260; Müller, A., 1999, S. XIVff.). Diese Schenkung rundeten 1277 die Brüder Gottfried und Werner von Staufen ab, als sie, wie oben bereits erwähnt, mit Zustimmung Graf Egens von   Freiburg den Johannitern zu Freiburg allen Besitz für 28 Mark veräußerten, den der dominus Walterus miles de Heitershein, Sohn des dominus Reinbot, von ihnen lehnsweise innegehabt hat und der, nachdem Walter kinderlos gestorben war, an sie zurückgefallen ist. Außer der curia bei der curia que dicitur vronehof gehörten hierzu eine Reihe von Äckern und Wiesen (Hefele FrUB Bd. 1, Nr. 308).
   Die Freiburger Kommende vermochte unter Staufener Leitung in den 80er Jahren des 13. Jahrhunderts ihre Erwerbspolitik in Heitersheim fortzusetzen (Müller, A., 1999, S. XVf.): 1282 gelangte sie in den Besitz eines weiteren Hofes, den Gottfried von Badenweiler von den Herren von Tengen zu Lehen getragen hatte (Hefele FrUB Bd. 1, Nr. 345). 1287 verkauften die Brüder Johannes und Dietrich von Schliengen und ihr Neffe Heinrich ihren Hof zu Heitersheim, den sie nach Aussage der betreffenden Urkunde halb als Eigen, halb als Lehen besaßen, für 116 Mark Silber an die Freiburger Johanniter (Hefele FrUB Bd. 2, Nr. 42). Zwei Jahre später wurde dieser Rechtsakt wegen der betroffenen Lehnsverhältnisse erneut Verhandlungsgegenstand. So verzichtete am 25. April 1289 Abt Berthold von Murbach gegen eine Ersatzleistung auf die Rechte an den zu der 

abb. 170 stich

170 Malteserschloss. Stich von Matthäus Merian d. Ä. von 1663 (aus: Merian, nach S. 18).

    Seite 273
 
curia in Heitersheim gehörenden Gütern, welche die Herren von Schliengen von dem nobilis vir Otto von Rötteln zu Lehen getragen hatten (Hefele FrUB Bd. 2, Nr. 71). Es bleibt offen, ob mit jener curia der 1272 an die Johanniterkommende übertragene Fronhof oder ein anderer Hof, an dem Murbacher Rechte hingen, gemeint ist. Im ersten Fall hätten somit die Herren von Staufen nur über einen Teil der zum Fronhof gehörenden Güter verfügt. In der Urkunde von 1289 erwähnt der Abt ausdrücklich die Rechte Herzog Rudolfs von Österreich und Steiermark (eines Sohnes König Rudolfs von Habsburg) und des Grafen Rudolf von Habsburg-Laufenburg; sie beziehen sich nach dem Wortlaut der Urkunde auf die Heitersheimer Güter, nicht auf die von den Schliengenern erbrachte Ersatzleistung (anders: Hefele FrUB Bd. 2, Nr. 71 Anm. 3). Damit erscheinen lange nach dem Zeugnis von 1064 die Habsburger wieder in Beziehung zu Heitersheim. Die Doppelposition der Habsburger in Heitersheim dürfte mit der von beiden habsburgischen Linien wahrgenommenen Murbacher Klostervogtei zusammengehangen haben (Schulte, S. 140). In getrennten Urkunden vom 22. und 25. September 1289 erklärte jeder der beiden habsburgischen Vettern den Verzicht auf sein Lehnsrecht an den zur curia in Heitersheim gehörigen Gütern, welche die Herren von Schliengen von seinem Vasallen Otto von Rötteln zu Lehen getragen hatten (Hefele FrUB Bd. 2, Nr. 81 f.).
  In Heitersheim konnte die Freiburger Johanniterkommende im Jahre 1314 einen weiteren Hof von Diethelm von Staufen kaufen (GLA 20/1071), im Übrigen vermochte sie noch einigen Besitz im Umland an sich zu bringen beziehungsweise zu sichern, so 1298 in Weinstetten, 1313 in Bremgarten, 1315 in (→) Grißheim, wo Diethelm von Staufen den Kirchensatz und den Hof veräußerte (Hefele FrUB Bd. 3, Nr. 355; Butz, Quellen, Nr. 600), und 1371 schließlich in Schlatt (Ehrler, S. 21 ff.; Müller, A., 1999, S. XVI). Neben dem Erwerb von Grundbesitz und Kirchen-patronat war für die Position der Freiburger Johanniter in Heitersheim besonders wichtig, dass ihnen bereits in den 1270er Jahren Markgraf Heinrich II. von Hachberg, der später in den Deutschen Orden eingetreten ist, Bann,
  Vogtei und Gerichtsbarkeit in causis crimi-nalibus et civilibus über die Leute in der villa Heitersheim übertragen hat. Dies beurkundeten im Jahre 1297 seine Söhne, die Markgrafen Heinrich III. und Rudolf I. von Hachberg (Hefele FrUB Bd. 2, Nr.209; RMB Bd. 1, Nr. h94, hlOO). Die Bestätigung der, wie es in der Urkunde heißt, über 20 Jahre lang unangefochtenen Rechte im Jahre 1297 ist wohl im Zusammenhang mit den damals vorgebrachten Ansprüchen des Ritters Otto von Staufen auf die totalis iurisdictio causarum et civilium et criminalium tarn indigenarum quam advenarum hominum ville in Heitersheim zu sehen, wie aus einer Urkunde vom 3. Februar 1298 hervorgeht (Hefele FrUB Bd. 2, Nr. 241; Butz, Quellen, Nr. 402). In ihr vergleicht sich Otto von Staufen mit dem Johanniterhaus zu Freiburg und verzichtet auf die volle Gerichtsbarkeit in Heitersheim. Offenbar hatten die Markgrafen von Hachberg ihre Gerichtsrechte in Heitersheim ganz oder teilweise an die Herren von Staufen verliehen, so dass mit diesen noch eine Beilegung des Konflikts herbeizuführen war. Im Übrigen hat Otto von Staufen 1298 auch noch auf die recompensa fructuum perceptorum ab ecclesia in Heitersheim, also auf die von ihm beanspruchte Entschädigung für den 1272 durch Gottfried d. J. von Staufen an die Freiburger Kommende geschenkten Kirchensatz verzichtet. Die Verlagerung der Herrschafts- und Besitzrechte in Heitersheim von den Herren von Staufen an die Freiburger Johanniterkommende verlief also nicht reibungslos.
  Mit Bann, Vogtei und Gerichtsbarkeit in Straf- und Zivilangelegenheiten sind wichtige ortsherrschaftliche Rechte in Heitersheim von den Markgrafen an die Freiburger Johanniter übergegangen, allerdings wohl nicht die Blutgerichtsbarkeit (Müller, A., 1999, S. XVIII f.). Die Bündelung der Hoheits- und Besitzrechte in Heitersheim und die erfolgreiche Erwerbspolitik im näheren Umfeld dürften die Freiburger Johanniter veranlasst haben, in Heitersheim eine Filiale einzurichten. Für 1335 ist erstmals das Haus zu Heitersheim erwähnt (GLA 20/1073; Ehrler, S. 25). Die Jahrzeitstiftung, welche die Schwester Anne die Vögtin von Heitersheim in diesem Jahr an die Johanniter machte, regelt, dass die übertragenen Güter teilweise an das Haus in Frei-
 
    Seite 274
 
bürg und teilweise an das Haus in Heitersheim fallen sollen, an dem sich drei Priester befinden.
  Dieses Heitersheimer Haus der Johanniter ist in dem ehemals von den Herren von Staufen besessenen, 1272 dem Johanniterorden übertragenen Fronhof eingerichtet worden. Eine Urkunde der Freiburger Johanniter von 1357 (siehe oben) erwähnt dann erstmals die Burg und den Vorhof zu Heitersheim, also die zweigliedrige Anlage, deren Struktur bis heute erkennbar ist. Da die erste Nennung der Burg erst in die Johanniterzeit des Heitersheimer Herrschaftskomplexes fällt, liegt die Annahme nahe, dass die aus früherer Zeit stammende curtis beziehungsweise curia erst im Zuge ihres Funktionswandels zum Ordenshaus befestigt und zur Burg ausgestaltet worden ist. Hierzu wird vor allem die Ummauerung und die Anlage des Wassergrabens um die Hauptburg gehört haben, was beides auch in der kurzen Beschreibung im Visitationsbericht von 1495 angesprochen wird (siehe oben). So darf also die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts als mutmaßliche Erbauungszeit der Burg gelten. Diese besaß wohl bereits damals die noch heute erkennbare ovale Grundstruktur. Der im Erstbeleg genannte Vorhof ist als Element des Fronhofs anzusprechen; er wurde erst im frühen
  16. Jahrhundert im Rahmen der vom Großprior Johann von Hattstein durchgeführten Baumaßnahmen an der Hauptburg mit Graben und Mauer in die Befestigungsanlage einbezogen.
Das Haus der Johanniter in der Burg, wie sie auch 1362 und 1385 in Gegenüberstellung zum Dorf Heitersheim in der schriftlichen Überlieferung erscheint (siehe oben), blieb längere Zeit membrum des Freiburger Hauses und entwickelte sich vorerst nicht zu einer selbständigen Kommende, sondern wurde von einem Prior geleitet, der 1379 erstmals belegt ist (GLA 20/1049; Rödel, 1972, S. 322) Wenn ab dem frühen 15. Jahrhundert die Bezeichnung »Komtur zu Heitersheim« begegnet, so war in diesen Fällen der Würdenträger jeweils zugleich und in erster Linie Komtur in Freiburg (Müller, A., 1999, S. XVI f.). Doch nachdem im Jahre 1428 die Johanniter auf einer allgemeinen Ordensversammlung in Rhodos
abb. 171 hofansicht

171 Malteserschloss. Hofansicht von Nordwesten um 1860 (aus: Müller, 2003, S. 510).

    Seite 275
 
Heitersheim zum Sitz des neu eingerichteten Großpriorats für Deutschland bestimmt hatten, wuchs die Bedeutung des Heitersheimer Hauses, das nun gleichberechtigt neben das Freiburger Haus trat (Hecht, S. 21). Herrschaftsgeschichtlich ist in dieser Zeit bedeutsam, dass Kaiser Sigismund 1434 das Ordenshaus Heitersheim und seine Besitzungen von der Ladung vor auswärtige Gerichte befreit hat (Rödel, 2003, S. 264). Kaiser Friedrich III. verlieh 1466 und 1481 für Heitersheim Privilegien für zwei Märkte, von denen allerdings nur der Bartholomäusmarkt florierte (Rödel, 1972, S. 323; Müller, A., 1999, S. XX). Nachdem der Großprior Johannes Hegenzer von Wasserstelz 1505 seinen Sitz in Heitersheim genommen hatte, begann eine neue Phase in der Geschichte Heitersheims und der dortigen Ordensniederlassung; neben ihr verlor das Freiburger Haus nun immer mehr an Bedeutung, und nach Beseitigung des Gebäudes im Zuge des Vauban'sehen Festungsbaus vereinigte sich die Freiburger Kommende 1677 mit Heitersheim. Das aus dem Mittelalter überkommene Wasserschloss wurde im 16. Jahrhundert ausgebaut und umgestaltet (siehe oben). In der repräsentativen Anlage befanden sich, wie die beiden Visitationsberichte von 1495 und 1541 erkennen lassen, nur wenige Ordensbrüder und Ordenskapläne, die für den Gottesdienst in der Pfarrkirche zuständig waren; hinzu kamen Verwalter und Dienstpersonal. Andererseits bot das Haus zahlreichen Gästen Platz, wie aus der Nennung von 50 Betten im Bericht zu 1495 hervorgeht (Kageneck/Schwineköper, S. 123 f.). Im Jahre 1548 erhob Kaiser Karl V. den Johannitermeister Georg Schilling von Cannstatt in den Reichsfürstenstand und bestimmte dies auch für seine Amtsnachfolger. Damit gehörte der Großprior von Heitersheim fortan zur geistlichen Fürstenbank des Reiches; allerdings gelang es dem Fürstentum Heitersheim, das mit dem Erwerb von Eschbach 1613 sein kleines Territorium noch einmal erweitern konnte (Ehrler, S. 24), nicht, neben der Reichsstandschaft auch die Reichsunmit-telbarkeit und Unabhängigkeit vom habsbur-gischen Landesherrn zu erreichen (Schneider, S. 10 ff.; Rödel, 1995, S. 644). Habsburg hatte bereits im 15. Jahrhundert seine landeshoheitliche Position im Breisgau gegenüber den   Johannitern beansprucht, als Herzog Sigismund von Österreich 1466 den Komtur Rudolf von Baden mit seinen Untertanen in Heitersheim, Grißheim, Bremgarten und Schlatt verglich und sich dabei die Strafe wegen Ungehorsams und Frevels gegenüber dem Komtur als Landesfürst vorbehielt (Müller, A., 1999, S. XVIII). Seit dem frühen 16. Jahrhundert gab es Streitigkeiten zwischen Habsburg und dem Groß- beziehungsweise Fürstprior von Heitersheim, zum Beispiel in der Deutung von dessen Auftreten auf dem vorderösterreichischen Landtag, in der Frage des habsburgischen Schutzes und nicht zuletzt auch bezüglich der Steuern. Nach heftigen Auseinandersetzungen im 17. und frühen 18. Jahrhundert scheinen sich die Johanniter dann nach 1750 mit der österreichischen Landeshoheit abgefunden zu haben (Weiss,213ff.). Nach einer erneuten Blütezeit, die in der baulichen Ausgestaltung des Schlosses unter Fürstprior Philipp Wilhelm Graf von Nesselrode und Reichenstein um die Mitte des 18. Jahrhunderts ihren sichtbaren Ausdruck fand, kam für das Fürstentum Heitersheim das Ende, als es mit dem Übergang des Breisgaus an Baden 1805 von Markgraf Karl Friedrich liquidiert wurde (Rödel, 1995, S. 644; Müller, A., 2003). Das Schloss wurde in der Folgezeit von großherzoglichen Beamten bewohnt und beherbergte staatliche Stellen, bis es 1845 an private Besitzer veräußert wurde. Ende des 19. Jahrhunderts hat der Orden vom heiligen Vinzenz von Paul das Schloss für das Freiburger Mutterhaus erworben (Müller, A., 1999, S. XXIVf.).
  Bigott, B., Die Herren von Staufen - ihre Burg und ihre Stadt, in: Burgen, Märkte, kleine Städte, S. 92-111 - Clemens, L., Tempore Romanorum construeta. Zur Nutzung und Wahrnehmung antiker Uberreste nördlich der Alpen während des Mittelalters (Mono¬graphien zur Geschichte des Mittelalters Bd. 50), Stuttgart 2003 - Ehrler, J., Agrargeschichte und Agrarwesen der Johanniterherrschaft Heitersheim. Ein Beitrag zur Wirtschaftsgeschichte des Breisgaus (Volkswirtschaftliche Abhandlungen der Badischen Hochschulen 4, 2), Tübingen 1900 - Fingerlin, G., Heitersheim im frühen Mittelalter, in: Archäologische Nachrichten aus Baden 57 (1997), S. 21-30 -Hecht, I., Aus der Geschichte des Malteserordens, vormals Johanniterordens, in: Heitersheim. Aus der Geschichte der Malteserstadt, hg. von I. Hecht/ K. Kraus-Mannetstätter, Heitersheim 1972, S. 15-
    Seite 276
 
30 - Heitersheim. Aus der Geschichte der Malteserstadt, hg. von I. Hecht/K. Kraus-Mannetstätter, Heitersheim 1972 - Kageneck, A. Graf von/Schwine-köper, B., Die Johanniterkommenden in Freiburg und Heitersheim im Jahre 1495, in: SiL 98 (1974), S. 121-128 - Kortüm, K./Nuber, H. U., Die römische Villa urbana von Heitersheim, Kreis Breisgau-Hochschwarzwald, in: Archäologische Ausgrabungen in Baden-Württemberg (1991), S. 154-159 - Merian, M., Topographia Alsatiae: Das ist vollkömliche Beschrei¬bung und eygencliche Abbildung der vornehmbsten Staedt und Oerther im Obern und Untern Elsass, auch den benachbarten Sundgoew, Brißgoew, Graffschafft Muempelgart und andern Gegenden, Frankfurt am Main 1663 - Müller, A., Historischer Überblick, in: Die Heitersheimer Herrschaftsordnung des Johanniter-/Malteserordens von 1620, hg. von W.-D. Barz (Ius vivens A 5), Münster 1999, S. XIII-XXV, XXVIII-XXXII - Müller, A., Die Säkularisation des Malteser-Fürstentums Heitersheim, in: Alte Klöster, neue Herren. Die Säkularisation im deutschen Südwesten 1803. Aufsätze, Bd. 1: Vorgeschichte und Verlauf der Säkularisation, hg. von H. U. Rudolf, Ostfildern 2003, S. 507-514 - Müller, C. A., Burgen und Schlös¬ser im Markgräflerland, in: Das Markgräflerland , hg. von W. Müller (Veröffentlichung des Alemannischen Instituts 24), Bühl 1969, S. 89-134 - Nuber, H. U., Römische Antike am Oberrhein. Die villa urbana von Heitersheim, in: Archäologische Nachrichten aus Baden 57 (1997), S. 3-17 - Nuber, H. U., Heitersheim. Eine villa urbana, in: Imperium Romanum. Roms Provinzen an Neckar, Rhein und Donau, Stuttgart 2005, S. 278-281 - Nuber, H. U., Zu Wasser und zu Lande. Das römische Verkehrsnetz, in: Imperium Romanum. Roms Provinzen an Neckar, Rhein und Donau, Stuttgart 2005, S. 410-419 - Nuber, H. U./ Seitz, G, Grabungsfortschritte in der »Villa urbana« Heitersheim, Kreis Breisgau-Hochschwarzwald, in: Archäologische Ausgrabungen in Baden-Württemberg (2003), S. 145-147 - Rödel, W. G, Das Groß-priorat Deutschland des Johanniter-Ordens im Übergang vom Mittelalter zur Reformation. Anhand der   Generalvisitationsberichte von 1494/95 und 150/41, Köln 21972 - Rödel, W. G, Johanniterorden, in: Handbuch der baden-württembergischen Geschichte, Bd. 2, hg. von M. Schaab/H. Schwarzmaier, Stuttgart 1995, S. 637-645 - Rödel, W. G., Heitersheim, in: Höfe und Residenzen im spätmittelalterlichen Reich. Ein dynastisch-topographisches Handbuch, hg. von W. Paravicini/Hirschbiegel, J./Wettlaufer, J. (Residenzenforschung 15,1,2), Ostfildern 2003, S. 264 f. -Schadek, H./Treffeisen, J., Klöster im spätmittelalterlichen Freiburg. Frühgeschichte, Sozialstruktur, Bürgerpflichten, in: Geschichte der Stadt Freiburg im Breisgau, Bd. 1, hg. von H. Haumann/H. Schadek, Stuttgart 1996, S. 421-467 - Schneider, W, Das Fürstentum und Johannitergroßpriorat Heitersheim und sein Anfall an Baden, Diss. jur. Freiburg i. Br. 1950, Druck in: Heitersheim 1806. 200 Jahre Herrschaftsübernahme Badens im Johanniter-/Malteserfürsten-tum, hg. von W.-D. Barz (Ius vivens A 8), Berlin 2006, S. 1-86 - Schulte, A., Geschichte der Habsburger in den ersten drei Jahrhunderten, Innsbruck 1887 - Scott, T., Städte und Märkte im spätmittelalterlichen Breisgau zwischen wirtschaftlicher Konkurrenz und Umlandsicherung, in: Burgen, Märkte, kleine Städte, S. 164-181 - Vetter, W, Das Malteser-schloss, in: Heitersheim. Aus der Geschichte der Malteserstadt, hg. von I. Hecht/K. Kraus-Mannetstätter, Heitersheim 1972, S. 31-42 - Weiss,, A., Die Auseinandersetzung der Johanniter von Heitersheim mit den Habsburgern um die Landeshoheit, in: Das Mark-gräflerland 41 (1979), S. 204-244 - Wellmer, M. (f), Der Breisgau, in: Die Reichsabtei Lorsch, Bd. 1, hg. von F. Knopp, Darmstadt 1973, S. 639-643 - Werkmann, L., Zur Geschichte Heitersheims. Nach einem handschriftlichen Manuskript in Privatbesitz übertragen von Anneliese Müller, vervielfältigtes Typoskript Heitersheim 2002 - Werth, W, Aus der heimatlichen Vorzeit. Römer und Alamannen im alten Amtsbezirk Staufen, in: SiL 74 (1956), S. 3-30.
Thomas Zotz
    Seite 267
 

 

aus: Thomas Zotz, Heitersheim, FR, in: Die Burgen im mittelalterlichen Breisgau II. Südlicher Teil, Halbband A-K, hg. von Alfons Zettler und Thomas Zotz (Archäologie und Geschichte Bd. 16), Ostfildern 2009, S. 266-277.
Burgen im mittelalterlichen Breisgau

Burg Sponeck

Burg Sponeck, bei Jechtingen am Kaiserstuhl, Emmendingen

Kontakt:

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br.
Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte I und Abt. Landesgeschichte
Werthmannstraße 8
79085 Freiburg i. Br.
Telefon: (0761) 203-3459
Fax: (0761) 203-9188

TU Dortmund
Historisches Institut
Emil-Figge-Str. 50
44221 Dortmund
Telefon: (0231) 755-2892
Fax: (0231) 755-2175
 

 

Benutzerspezifische Werkzeuge